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E3342/2019•Verfassungsgerichtshof E3342/2019
E3342/2019Verfassungsgericht11.12.2019
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen.
III.Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.
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