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E1198/2019•Verfassungsgerichtshof E1198/2019
E1198/2019Verfassungsgericht11.12.2019
VfGH / Anlassfall
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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