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E4834/2018 ua•Verfassungsgerichtshof E4834/2018 ua
E4834/2018 uaVerfassungsgericht11.12.2019
VfGH / Anlassfall
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.619,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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