Verfassungsgerichtshof E4834/2018 ua

E4834/2018 uaVerfassungsgericht11.12.2019

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4834/2018 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.12.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E4834.2018

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Steiermark ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 3.619,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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