Verfassungsgerichtshof E5004/2018

E5004/2018Verfassungsgericht18.06.2019

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, Anstandsverletzung, Sicherheitspolizei, Strafe (Verwaltungsstrafrecht)

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E5004/2018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E5004.2018

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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