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E3084/2018•Verfassungsgerichtshof E3084/2018
E3084/2018Verfassungsgericht13.03.2019
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführenden Parteien sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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