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E3294/2018•Verfassungsgerichtshof E3294/2018
E3294/2018Verfassungsgericht12.03.2019
Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Widmung
Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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