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E5157/2018•Verfassungsgerichtshof E5157/2018
E5157/2018Verfassungsgericht07.03.2019
Asylrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, Entscheidungsbegründung
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II.Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.
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