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V46/2018 (V46/2018-8)•Verfassungsgerichtshof V46/2018 (V46/2018-8)
V46/2018 (V46/2018-8)Verfassungsgericht01.03.2019
Pflanzenschutz, Abgaben Gemeinde-, Selbstverwaltung, Bindung (des Verordnungsgebers)
I.Die §§2, 3 und 5 der "Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Illmitz vom 3. November 2016 über die Einhebung von Kostenbeiträgen für die gemeinsamen Bekämpfungsmaßnahmen gegen Stare im Jahre 2016", kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 4. bis 22. November 2016, werden als gesetzwidrig aufgehoben.
II.Die Burgenländische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt für das Burgenland verpflichtet.
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