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E3837/2018 ua•Verfassungsgerichtshof E3837/2018 ua
E3837/2018 uaVerfassungsgericht26.02.2019
Asylrecht, Fremdenrecht, Kinder, Entscheidungsbegründung, Ermittlungsverfahren, Rückkehrentscheidung
I.1. Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis, soweit damit ihre Beschwerden gegen die Nichtzuerkennung des Status von subsidiär Schutzberechtigten in Bezug auf den Herkunftsstaat Nigeria, die Nichterteilung von Aufenthaltstiteln aus berücksichtigungswürdigen Gründen, die Erlassung von Rückkehrentscheidungen, den Ausspruch, dass die Abschiebung nach Nigeria zulässig sei sowie die Festsetzung einer vierzehntägigen Frist für die freiwillige Ausreise abgewiesen werden, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz, BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
Das Erkenntnis wird in diesem Umfang aufgehoben.
2. Im Übrigen wird die Behandlung der Beschwerden abgelehnt.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.877,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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