Verfassungsgerichtshof E3632/2018

E3632/2018Verfassungsgericht25.02.2019

Regest

Asylrecht, Entscheidungsbegründung, Homosexualität

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3632/2018

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2019:E3632.2018

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander gemäß ArtI Abs1 BVG zur Durchführung des internationalen Abkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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