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E4329/2017, G408/2017•Verfassungsgerichtshof E4329/2017, G408/2017
E4329/2017, G408/2017Verfassungsgericht14.03.2018
Fremdenrecht, Privat- und Familienleben, Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, Auslegung verfassungskonforme, EU-Recht, VfGH / Individualantrag
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II.Der Antrag wird zurückgewiesen.
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