Verfassungsgerichtshof E4329/2017, G408/2017

E4329/2017, G408/2017Verfassungsgericht14.03.2018

Regest

Fremdenrecht, Privat- und Familienleben, Einreiseverbot, Rückkehrentscheidung, Auslegung verfassungskonforme, EU-Recht, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E4329/2017, G408/2017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E4329.2017

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II.Der Antrag wird zurückgewiesen.

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