Verfassungsgerichtshof E2149/2017

E2149/2017Verfassungsgericht14.03.2018

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2149/2017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E2149.2017

Spruch

I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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