Verfassungsgerichtshof E1073/2017

E1073/2017Verfassungsgericht14.03.2018

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1073/2017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E1073.2017

Spruch

I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungsbestimmungen in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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