Verfassungsgerichtshof E507/2017

E507/2017Verfassungsgericht14.03.2018

Regest

Doppelbestrafungsverbot, ne bis in idem, Strafrecht, Verwaltungsstrafrecht, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), Naturschutz

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E507/2017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E507.2017

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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