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G97/2017•Verfassungsgerichtshof G97/2017
G97/2017Verfassungsgericht07.03.2018
Patentrecht, Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Rechtsstaatsprinzip, VfGH / Prüfungsumfang
I.Der Antrag wird insoweit abgewiesen, als er sich gegen die Wortfolge "oder der Technischen Abteilung" in §28 Abs1 Z1 Patentamtsgebührengesetz, BGBl I Nr 149/2004 idF BGBl I Nr 126/2013, richtet.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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