Verfassungsgerichtshof G85/2017

G85/2017Verfassungsgericht06.03.2018

Regest

Strafrecht, Strafvollzug, Entlassung, EU-Recht, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Prüfungsumfang

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof G85/2017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:G85.2017

Spruch

I.Der Hauptantrag, §25 Abs1 zweiter Satz und Abs3 StGB, die Wortfolge "nur unter Bestimmung einer Probezeit bedingt" in §47 Abs1 StGB sowie Abs2 des §47 StGB als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.

II.Der erste Eventualantrag wird, insoweit er sich auf §25 StGB und §47 StGB bezieht, abgewiesen, im Übrigen zurückgewiesen.

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