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G85/2017•Verfassungsgerichtshof G85/2017
G85/2017Verfassungsgericht06.03.2018
Strafrecht, Strafvollzug, Entlassung, EU-Recht, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Prüfungsumfang
I.Der Hauptantrag, §25 Abs1 zweiter Satz und Abs3 StGB, die Wortfolge "nur unter Bestimmung einer Probezeit bedingt" in §47 Abs1 StGB sowie Abs2 des §47 StGB als verfassungswidrig aufzuheben, wird zurückgewiesen.
II.Der erste Eventualantrag wird, insoweit er sich auf §25 StGB und §47 StGB bezieht, abgewiesen, im Übrigen zurückgewiesen.
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