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E693/2017•Verfassungsgerichtshof E693/2017
E693/2017Verfassungsgericht06.03.2018
VfGH / Anlassfall
I.Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Beschluss wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Beschluss wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,— bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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