V109/2017 ua (V109/2017-12)•Verfassungsgerichtshof V109/2017 ua (V109/2017-12)
V109/2017 ua (V109/2017-12)Verfassungsgericht01.03.2018
Dienstrecht, Bezüge sonstige, Arbeitsrecht, Vertragsbedienstete, EU-Recht, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Prüfungsumfang
I.Ziffer 2 litb des Beschlusses des Wiener Stadtsenates über die Gewährung von Remunerationen aus Anlass von Dienstjubiläen, ABI. für Wien Nr 5/1971 idF ABI. für Wien Nr 39/2014, wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. März 2019 in Kraft.
II.Die Wiener Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung diese Aussprüche im Landesgesetzblatt für Wien verpflichtet.
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