E4354/2017•Verfassungsgerichtshof E4354/2017
E4354/2017Verfassungsgericht01.03.2018
Adel, Namensrecht, Personenstandswesen, Zivilrecht, Privat- und Familienleben
Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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