Verfassungsgerichtshof E2585/2017

E2585/2017Verfassungsgericht01.03.2018

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2585/2017

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2018:E2585.2017

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Die Stadt Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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