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E134/2016•Verfassungsgerichtshof E134/2016
E134/2016Verfassungsgericht15.03.2017
Körperschaftsteuer, Gruppenbesteuerung, Amtshilfe, Vertrauensschutz
I.Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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