G405/2016 ua•Verfassungsgerichtshof G405/2016 ua
G405/2016 uaVerfassungsgericht14.03.2017
Strafprozessrecht, Verteidigung, Kostentragung, Verfahrenshilfe, Rechtsstaatsprinzip, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
Die Anträge werden in Ansehung der §§393 Abs1 und 393a Abs1 StPO abgewiesen.
Hinsichtlich des §393 Abs4 StPO werden sie zurückgewiesen.
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