Verfassungsgerichtshof E3171/2016

E3171/2016Verfassungsgericht14.03.2017

Regest

Glücksspiel, Glücksspielmonopol, VfGH / Massenverfahren, VfGH / Sachentscheidung Wirkung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E3171/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2017:E3171.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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