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E1814/2016•Verfassungsgerichtshof E1814/2016
E1814/2016Verfassungsgericht23.02.2017
Nationalpark, Strafe (Verwaltungsstrafrecht), Geltungsbereich (zeitlicher) einer Verordnung, Geltungsbereich Anwendbarkeit
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art2 StGG und Art7 BVG verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Kärnten ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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