Verfassungsgerichtshof E2402/2015

E2402/2015Verfassungsgericht23.02.2017

Regest

VfGH / Anlassfall

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2402/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2017:E2402.2015

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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