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G63/2016•Verfassungsgerichtshof G63/2016
G63/2016Verfassungsgericht12.12.2016
Strafprozessrecht, Beschlagnahme, Eigentumseingriff, Unschuldsvermutung, VfGH / Parteiantrag, VfGH / Präjudizialität, VfGH / Prüfungsumfang
I.Der Antrag wird, soweit er sich auf die Wortfolge "oder lassen sie sich nur mit unverhältnismäßigen Kosten aufbewahren" in §115e Abs1 StPO sowie auf §115e Abs2 letzter Satz StPO, jeweils idF BGBl I 35/2012, bezieht, abgewiesen.
II.Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
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