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E952/2016•Verfassungsgerichtshof E952/2016
E952/2016Verfassungsgericht12.12.2016
Straßenpolizei, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kraftfahrrecht, Lenkerauskunft, Verwaltungsstrafrecht, Verhandlung mündliche, fair trial, Mitwirkungspflicht der Parteien
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
II.Die Beschwerde wird abgewiesen.
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