Verfassungsgerichtshof E952/2016

E952/2016Verfassungsgericht12.12.2016

Regest

Straßenpolizei, Geschwindigkeitsüberschreitung, Kraftfahrrecht, Lenkerauskunft, Verwaltungsstrafrecht, Verhandlung mündliche, fair trial, Mitwirkungspflicht der Parteien

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E952/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E952.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerde wird abgewiesen.

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