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E650/2016•Verfassungsgerichtshof E650/2016
E650/2016Verfassungsgericht12.12.2016
VfGH / Anlassfall
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.117,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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