Verfassungsgerichtshof E583/2016

E583/2016Verfassungsgericht12.12.2016

Regest

Vereinsrecht, Vereinsauflösung, Zivilrecht, Zustellung, Fristen, VfGH / Legitimation

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E583/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E583.2016

Spruch

I.Der beschwerdeführende Verein ist durch den angefochtenen Beschluss in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem beschwerdeführenden Verein zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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