Verfassungsgerichtshof E380/2016

E380/2016Verfassungsgericht12.12.2016

Regest

Wasserrecht, Wasserversorgung, Wasserversorgungsanlage, Reinhaltung der Gewässer, Eigentumseingriff, Verordnungserlassung, Ermessen, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E380/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E380.2016

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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