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E380/2016•Verfassungsgerichtshof E380/2016
E380/2016Verfassungsgericht12.12.2016
Wasserrecht, Wasserversorgung, Wasserversorgungsanlage, Reinhaltung der Gewässer, Eigentumseingriff, Verordnungserlassung, Ermessen, Kompetenz Bund - Länder, Berücksichtigungsprinzip
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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