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E2383/2015•Verfassungsgerichtshof E2383/2015
E2383/2015Verfassungsgericht12.12.2016
VfGH / Anlassfall, VfGH / Kosten
I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
II.Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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