Verfassungsgerichtshof E1997/2015 ua

E1997/2015 uaVerfassungsgericht12.12.2016

Regest

Straßenpolizei, Verkehrsbeschränkungen, Halte(Park-)verbot, Anrainerparken, Verordnungserlassung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1997/2015 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.12.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1997.2015

Spruch

I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

II.Die Beschwerden werden abgewiesen und die zu E2526/2016 protokollierte Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch das angefochtene Erkenntnis in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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