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E2176/2015 ua•Verfassungsgerichtshof E2176/2015 ua
E2176/2015 uaVerfassungsgericht01.12.2016
Arbeitsrecht, Arbeitnehmerschutz, Verwaltungsstrafrecht, Arbeitsinspektion, Verantwortlichkeit Organe, Behördenzuständigkeit, Auslegung eines Gesetzes
I.Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Erkenntnisse im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Die Erkenntnisse werden aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.357,60 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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