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G535/2015•Verfassungsgerichtshof G535/2015
G535/2015Verfassungsgericht30.11.2016
VfGH / Parteiantrag, Fremdenrecht, Schlepperei, Zivilrecht, Wiedereinsetzung, Strafprozessrecht, Rechtsmittel, Fristen, Rechtsverkehr elektronischer, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Legitimation, VfGH / Aufhebung Wirkung, VfGH / Anlassfall
I.Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgewiesen.
II.Der Antrag gemäß Art140 Abs1 Z1 litd BVG wird zurückgewiesen.
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