Verfassungsgerichtshof E1079/2016

E1079/2016Verfassungsgericht24.11.2016

Regest

Asylrecht, Verhandlung mündliche, Ermittlungsverfahren, Entscheidungsbegründung, EU-Recht

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E1079/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E1079.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art47 Abs2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.