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E178/2016 ua•Verfassungsgerichtshof E178/2016 ua
E178/2016 uaVerfassungsgericht24.11.2016
Asylrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsverfahren, Verfahrenshilfe, Geltungsbereich Anwendbarkeit
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis wegen der Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.616,82 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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