projekte
G7/2016•Verfassungsgerichtshof G7/2016
G7/2016Verfassungsgericht15.10.2016
Jagdrecht, Eigentumseingriff, Wildschaden, Völkerrecht, VfGH / Prüfungsumfang
I.§15 Abs2 und Abs3 des Kärntner Jagdgesetzes 2000 (K-JG), LGBl Nr 21, werden nicht als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.