Verfassungsgerichtshof E880/2016

E880/2016Verfassungsgericht15.10.2016

Regest

Namensrecht, Privat- und Familienleben

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E880/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E880.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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