E560/2016•Verfassungsgerichtshof E560/2016
E560/2016Verfassungsgericht15.10.2016
Asylrecht, Grundversorgung, Rechtsschutz, Verwaltungsgericht Zuständigkeit, Privatwirtschaftsverwaltung, EU-Recht Richtlinie, Auslegung eines Gesetzes
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Beschluss weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
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