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G339/2015•Verfassungsgerichtshof G339/2015
G339/2015Verfassungsgericht15.10.2016
Versorgungsrecht, Wachebediensteten-Hilfeleistung, Privatwirtschaftsverwaltung, Hoheitsverwaltung
I.§9 Abs4 des Bundesgesetzes über besondere Hilfeleistungen an Wachebedienstete des Bundes und deren Hinterbliebene (Wachbediensteten-Hilfeleistungsgesetz – WHG), BGBl Nr 177/1992, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
II.Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
III.Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt I verpflichtet.
IV.Der Antrag wird, soweit er die Aufhebung des §1 Abs1 WHG, BGBl 177/1992, begehrt, als unzulässig zurückgewiesen.
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