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E871/2016•Verfassungsgerichtshof E871/2016
E871/2016Verfassungsgericht23.09.2016
VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Abtretung
I.Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung eines Antrages auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird stattgegeben.
II.Die Beschwerde gemäß Art144 BVG des Antragstellers gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg vom 23. März 2016, Zlen. 4059/11/1/52016 sowie 4059/12/1/72016, wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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