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E818/2016•Verfassungsgerichtshof E818/2016
E818/2016Verfassungsgericht23.09.2016
Arbeitslosenversicherung, Notstandshilfe, Verhandlung mündliche, Auslegung eines Gesetzes, Auslegung verfassungskonforme
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art6 EMRK und in seinem Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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