Verfassungsgerichtshof E818/2016

E818/2016Verfassungsgericht23.09.2016

Regest

Arbeitslosenversicherung, Notstandshilfe, Verhandlung mündliche, Auslegung eines Gesetzes, Auslegung verfassungskonforme

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E818/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E818.2016

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß Art6 EMRK und in seinem Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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