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E850/2016 ua•Verfassungsgerichtshof E850/2016 ua
E850/2016 uaVerfassungsgericht22.09.2016
Asylrecht, Fremdenpolizei, Außerlandesbringung, Ermittlungsverfahren
I.Die Beschwerdeführer sind durch das angefochtene Erkenntnis in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander (ArtI Abs1 Bundesverfassungsgesetz BGBl Nr 390/1973) verletzt worden.
II.Das Erkenntnis wird aufgehoben.
III.Der Bund (Bundesministerium für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 3.400,80 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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