WI6/2016•Verfassungsgerichtshof WI6/2016
WI6/2016Verfassungsgericht01.07.2016
Wahlen, Bundespräsident, Wahlkarten, Stimmzettel, Briefwahl, Wahlergebnis, Wahlkreise, Wahlrecht persönliches, Wahlrecht geheimes, Wahlrecht freies, VfGH / Wahlanfechtung, VfGH / Prüfungsmaßstab
Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 wird ab der Kundmachung der Bundeswahlbehörde vom 2. Mai 2016 aufgehoben, soweit mit dieser die Vornahme eines zweiten Wahlganges am 22. Mai 2016 angeordnet wird.
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