Verfassungsgerichtshof WII2/2016

WII2/2016Verfassungsgericht30.06.2016

Regest

Gemeinderecht, Gemeinderat, Wahlrecht passives, VfGH / Mandatsverlust

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WII2/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:WII2.2016

Spruch

Dem Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See wird stattgegeben. T. R. wird seines Mandates als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See verlustig erklärt.

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