WII2/2016•Verfassungsgerichtshof WII2/2016
WII2/2016Verfassungsgericht30.06.2016
Gemeinderecht, Gemeinderat, Wahlrecht passives, VfGH / Mandatsverlust
Dem Antrag des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See wird stattgegeben. T. R. wird seines Mandates als Ersatzmitglied des Gemeinderates der Gemeinde Keutschach am See verlustig erklärt.
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