Verfassungsgerichtshof E812/2016

E812/2016Verfassungsgericht30.06.2016

Regest

Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Ermittlungsverfahren, Privat- und Familienleben, Parteiengehör

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E812/2016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E812.2016

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch das angefochtene Erkenntnis in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.