Verfassungsgerichtshof WI22/2015

WI22/2015Verfassungsgericht13.06.2016

Regest

Wahlen, Bundeshauptstadt Wien, Bezirksvertretungen, Wahlkarten, Stimmzettel, Briefwahl, VfGH / Wahlanfechtung

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof WI22/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:WI22.2015

Spruch

I.Die Anfechtung wird hinsichtlich der Zweitanfechtungswerberin zurückgewiesen.

II.Im Übrigen wird der Anfechtung stattgegeben und das Verfahren zur Wahl der Bezirksvertretung für den 2. Wiener Gemeindebezirk vom 11. Oktober 2015 insoweit aufgehoben, als es der Veröffentlichung der Wahlvorschläge nachfolgt.

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