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E427/2016 ua•Verfassungsgerichtshof E427/2016 ua
E427/2016 uaVerfassungsgericht10.06.2016
Ärztekammer, Disziplinarrecht, Parteistellung, VfGH / Legitimation
I.Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark vom 13. November 2015, ZLVwG 49.112917/2015-2, richtet, zurückgewiesen.
II.1.Die Beschwerde wird, insoweit sie sich gegen den Beschluss des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark vom 29. Februar 2016, ZLVwG 40.11453/2016-2, richtet, abgelehnt.
II.2. Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.
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