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E2530/2015•Verfassungsgerichtshof E2530/2015
E2530/2015Verfassungsgericht10.06.2016
Asylrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsverfahren, Verfahrenshilfe, Geltungsbereich Anwendbarkeit
I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen An-wendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Das Erkenntnis wird aufgehoben.
II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Pro-zesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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