Verfassungsgerichtshof E2530/2015

E2530/2015Verfassungsgericht10.06.2016

Regest

Asylrecht, Rechtsschutz, Verwaltungsgerichtsverfahren, Verfahrenshilfe, Geltungsbereich Anwendbarkeit

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2530/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E2530.2015

Spruch

I.Der Beschwerdeführer ist durch das angefochtene Erkenntnis wegen An-wendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Das Erkenntnis wird aufgehoben.

II.Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.616,– bestimmten Pro-zesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.