Verfassungsgerichtshof E2263/2015, V149/2015

E2263/2015, V149/2015Verfassungsgericht10.06.2016

Regest

Ärztekammer, Bescheidbegriff, Rechtsschutz, VfGH / Individualantrag

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof E2263/2015, V149/2015

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VFGH:2016:E2263.2015

Spruch

I.Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Beschluss im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Beschluss wird aufgehoben.

II.Das Land Wien ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.856,– bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

III.Der Antrag wird zurückgewiesen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.